1. Geltungsbereich & Abwehrklausel
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ben@Media (Inhaber: Bennett Müller) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Der Kunde kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen und/oder ausdrucken und aufbewahren. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme einer mobilen Applikation von www.benatmedia.de.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, Ben@Media hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Durch den Zugriff auf die Internetseite www.benatmedia.de bestätigt der Kunde, diese Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.
1.5 Ben@Media behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Webseite ist die jeweils aktuelle Version der AGBs einsehbar.
2. Medienproduktion
2.1 Die Herstellung der Medienprodukte erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs, Storyboards, Layouts oder schriftlich niedergelegten Ergebnissen der letzten Besprechung.
2.2 Ben@Media wird die Produktion nach den entsprechenden Qualitätsstandards durchführen, wie sie durch das Showreel oder Referenzen nachgewiesen sind.
2.3 Ben@Media trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Projekts als Ganzes und seiner Teile.
2.4 Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit liegt beim Auftraggeber, sofern dessen Weisungen befolgt wurden.
3. Kosten
3.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf alle Kosten zur Erstellung des vereinbarten Projekts. Dieser Preis ist verbindlich, sofern die Produktion nach den gegebenen Richtlinien und Unterlagen erfolgt.
3.2 Mehrkosten aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers werden vorher angekündigt. Geschieht dies nicht, können Mehrkosten nur bis zu 50% der Herstellungskosten geltend gemacht werden. Abweichungen vom genehmigten Konzept bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
3.3 Die Auswahl von Schauspielern, Modellen und Sprechern erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt trägt der Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der Erstattung von Durchlaufkosten bei Auftragserteilung. Die restliche Vergütung erfolgt nach Abnahme des Projekts.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Zahlung von Zinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verpflichtet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Herstellung
5.1 Die Herstellung beginnt nach der schriftlichen Bestätigung der letzten Besprechung oder der Annahme des schriftlichen Auftrags.
5.2 Der Auftraggeber oder ein benannter Vertreter kann bei allen entscheidenden Phasen der Medienproduktion anwesend sein. Eine benannte Person soll allein befugt sein, während der Produktion verbindliche Entscheidungen zu treffen.
5.3 Stellt der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, müssen diese umgehend und in verwertbarem Format geliefert werden. Kosten für aufwendige Konvertierungen trägt der Auftraggeber.
5.4 Änderungswünsche vor Produktionsbeginn sind, wenn möglich, umzusetzen, sofern sie die künstlerische oder technische Gestaltung nicht unzumutbar beeinträchtigen. Änderungen nach Beginn der Produktion werden nur nach Absprache und Kosteneinigung berücksichtigt.
5.5 Haftung für Betriebsstörungen in fremden Werken oder Betrieben, in denen Aufnahmen durchgeführt werden, ist ausgeschlossen.
6. Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung wird Ben@Media dem Auftraggeber eine Musterkopie übergeben oder vorführen. Der Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung zur Abnahme abgeben, sonst gilt das Projekt als abgenommen.
6.2 Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
6.3 Künstlerische Differenzen im Rahmen des vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar.
7. Lieferfrist
7.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Ben@Media und dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn festgelegt.
7.2 Erkennt Ben@Media, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
7.3 Verzögerungen durch Änderungswünsche oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers verlängern die Produktionszeit entsprechend.
7.4 Bei Verzögerungen, die Ben@Media nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, behördliche Anordnungen), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
7.5 Der Auftraggeber muss Ben@Media eine angemessene Nachfrist setzen, sollte der Abgabetermin nicht eingehalten werden.
8. Rechtsübertragung
8.1 Ben@Media erwirbt die für die Vertragsumsetzung erforderlichen Rechte und überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte am produzierten Werk in vereinbartem Umfang.
8.2 Eine Erweiterung der Nutzungsrechte (zeitlich oder räumlich) wird gesondert vereinbart und vergütet.
8.3 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts, wird Ben@Media, soweit dies möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung abtreten. Eine Ausdehnung oder Verlängerung der Nutzungsrechte wird Ben@Media nur aus wichtigem Grund verweigern.
8.4 Der Auftraggeber ist befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen.
8.5 Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung behält Ben@Media die Nutzungsrechte vor. Der Einsatz der von Ben@Media erbrachten Leistungen ist bis zur vollständigen Bezahlung nur widerruflich gestattet. Ben@Media kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8.6 Der Auftraggeber hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierbei darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Ben@Media genehmigte Änderungen durch Ben@Media selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
8.8 Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von Ben@Media selbst erstellten Materialien wie Drehbücher und Unterlagen verbleibt bei Ben@Media. Ben@Media überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialien und Unterlagen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen.
8.9 Ben@Media steht dafür ein, dass es über die übertragenen Rechte noch nicht anderweitig verfügt hat und dass diese Rechte nicht gegen Urheberrechte oder sonstige Persönlichkeitsrechte eines Dritten verstoßen. Ben@Media stellt den Auftraggeber auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird Ben@Media unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Andernfalls erlischt der Freistellungsanspruch.
8.10 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Ben@Media, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder die erforderlichen Nutzungsrechte für den Auftraggeber erworben werden.
9. Aufbewahrung und Nutzung des Materials
9.1 Ben@Media darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z. B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers im Einsatz ist.
9.2 Das Original Bild- und Tonnegativ sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Ben@Media für drei Jahre kostenlos eingelagert.
9.3 Nach Ablauf der drei Jahre muss der Auftraggeber nach Aufforderung durch Ben@Media entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Ben@Media in St. Georgen.
10.3 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.